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20.05.2012 01:19

 

Erfolgsmodell „Kompetenzzentrum“: Niedersachsens berufsbildende Schulen werden modernisiert

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Dienstag, den 09. November 2010 um 04:33 Uhr


Hannover. Für die berufsbildenden Schulen Niedersachsens bricht ab 2011 eine neue Zeitrechnung an. Davon sind Karl-Heinz Klare, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, und Dr. Karl-Ludwig von Danwitz, schulpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion überzeugt. „Ab dem 1. Januar 2011 werden die berufsbildenden Schulen zu eigenverantwortlichen Kompetenzzentren weiterentwickelt – damit schreiben wir in Niedersachsen ein weiteres Kapitel erfolgreicher Schulpolitik“, so Klare und von Danwitz.

An 19 berufsbildenden Schulen wurde das „Projekt Regionale Kompetenzzentren“ (ProReKo) von 2003 bis 2007 erprobt. „Der Versuch hat sich als wahres Erfolgsmodell entpuppt. Wir weiten es daher auf alle 134 berufsbildenden Schulen in Niedersachsen aus und präparieren sie für die wachsenden Herausforderungen der beruflichen Bildung“, sagte Klare. In der Novembersitzung des Landtags soll die Änderung zum Niedersächsischen Schulgesetz verabschiedet werden.



Mit dem ProReKo wird das Niedersächsische Schulgesetz in folgenden Punkten novelliert:

• Vertreter von Ausbildungsbetrieben werden im Vorstand berufsbildender Schulen neben Eltern, Schülern und Schulvertretern stimmberechtigt sein
Künftig werden im Schulvorstand der berufsbildenden Schulen außerschulische Repräsentanten – insbesondere der Kammern und der ausbildenden Wirtschaft – stimmberechtigt vertreten sein. Mit dieser Neuregelung wird die Kooperation mit der Wirtschaft institutionell abgesichert und intensiviert. Diesem Ziel dient auch die obligatorische Einrichtung eines Beirats, in dem künftig Vertreterinnen und Vertreter beteiligter Bildungseinrichtungen die berufsbildenden Schulen beraten können.  

• Verwaltungspersonal berufsbildender Schulen wird aus Landesmitteln finanziert
Die Novelle schafft für die berufsbildenden Schulen die Rechtsgrundlage, direkt aus Landesmitteln Verwaltungspersonal einzustellen. Dieses Personal wird für die auf die berufsbildenden Schulen übertragenen Aufgabenbereiche des Personal- und Finanzmanagements zuständig sein. Damit wird eine lange von den Schulen geforderte Unterstützung durch Verwaltungskräfte gewährt. Diese sollen die eigenverantwortliche Ressourcenbewirtschaftung der Schulen auf Dauer sicherstellen.

• Berufsbildende Schulen erhalten jeweils ein gemeinsames Budget von Schulträger und Land

Mit der Option auf ein gemeinsames Budget, dem die jeweiligen Schulträger zustimmen müssten, erhalten die berufsbildenden Schulen wesentlich größere finanzielle Spielräume. Die langfristigen und flexiblen Regelungen zur Haushaltsbewirtschaftung ermöglicht es den Schulen, finanzielle Schwerpunkte zu setzen, um den Unterricht zu modernisieren.

• Berufsbildende Schulen können sich an beruflichen Fortbildungen anderer Veranstalter beteiligen
Die vielfältigen Kooperationen der berufsbildenden Schulen mit anderen Bildungsangeboten werden auf eine rechtlich abgesicherte Grundlage gestellt. Gleichzeitig eröffnen sich für die berufsbildenden Schulen Möglichkeiten, sich auf diesem Gebiet in ihrer Region als ein verlässlicher Partner und Akteur im Netzwerk der beruflichen Fortbildung zu etablieren.

• Fachgymnasien werden in „Berufliche Gymnasien“ umbenannt

Der Begriff „Fachgymnasium“ vermittelt den falschen Eindruck, dass in dieser Schulform das Fachabitur vergeben würde. Mit der Umbenennung in „Berufliches Gymnasium“ stellen wir klar, dass auch an dieser Schulform die allgemeine Hochschulreife vergeben wird.

 

Pressemitteilung vom 03.11.2010
Nummer: 267/2010
Dr. Eike Frenzel
Pressesprecher


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