Die christlich-liberale Koalition will der andauernden Bedrohung unserer Sicherheit durch internationalen Terrorismus weiter konsequent entgegentreten. Daher hat das Bundeskabinett am 17. August 2011 dem Bundestag eine Verlängerung der Anti-Terror-Gesetze vorgeschlagen.
Die Gesetze werden zunächst um weitere vier Jahre verlängert.
Neu ist, dass die Nachrichtendienste künftig bei zentralen Buchungssystemen der Luftfahrtunternehmen Auskünfte über Flüge von Terrorverdächtigen einholen können. Auch die Abfrage von Kontodaten wird erleichtert. Bislang mussten die Ermittler dazu bei einzelnen Banken und Airlines um Auskunft bitten.
Regelungen, die sich als unnötig erwiesen haben, laufen aus. So wird es zukünftig für die Geheimdienste keine Auskünfte über den Postverkehr und Postfächer mehr geben. Auch in die Bankschließfächer erhalten die Geheimdienste keinen Einblick.
Es wird eine unabhängige Regierungskommission eingesetzt, die die Gesetzgebung im Sicherheitsbereich überprüfen soll. Damit wird der Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Sicherheit und den berechtigten Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger sichergestellt.
Die Anti-Terror-Gesetze sind notwendig für den erfolgreichen Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Die CDU will, dass Deutschland eines der sichersten Länder der Welt bleibt.