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20.05.2012 00:47

 

CDU verbessert den Schutz für Kinder

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Freitag, den 07. Januar 2011 um 03:41 Uhr

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Misshandlungen und Vernachlässigung ist für die CDU besonders wichtig. Kinderschutz beginnt schon im Säuglingsalter und soll allen Kindern und Jugendlichen in allen Lebensphasen begleiten. Das CDU-geführte Bundesfamilienministerium hat dazu den Entwurf eines neues Kinderschutzgesetz vorgelegt. Es sieht künftig folgende Verbesserungen vor:

  • Für mehr Familienhebammen werden jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

  • Hausbesuche zur Einschätzung der Lage gefährdeter Kinder werden Pflicht.

  • Bei Verdacht auf Gefährdung eines Kindes sind Ärzte oder Psychologen von ihrer Schweigepflicht entbunden und dürfen Informationen an das Jugendamt weitergeben.

  • Das so genannte „Jugendamts-Hopping“ soll unterbunden werden: Wenn Eltern umziehen, sollen alle notwendigen Informationen an das dann zuständige Jugendamt übermittelt werden.

  • In der Jugendhilfe müssen alle hauptamtlichen Mitarbeiter ein erweitertes Führungszeugnis vor legen. Ehrenamtliche vereinbaren mit den Trägern, bei welchen Tätigkeiten dies für sie gelten soll.

  • Verbindliche Standards sollen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe regelmäßig überprüft werden. Nur wer sie erfüllt, wird aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Mit dem neuen Gesetz stärkt die CDU diejenigen, die sich für das Wohlergehen unserer Kinder engagieren: Eltern, Hebammen, Kinderärzte, Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendämter sowie die Familiengerichte.

 

Quelle: CDUnet


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