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20.05.2012 00:30

 

Fragen und Antworten zur Neuberechnung der Grundsicherung nach HARTZ IV

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Freitag, den 01. Oktober 2010 um 16:16 Uhr

 

Zur Neuberechnung der Regelsätze nach „Hartz IV“ und der besseren Förderung von Kindern aus Familien von Langzeitarbeitslosen stellt Ihnen die CDU- Bundesgeschäftsstelle das Argumentationspapier Fragen und Antworten zur Neuberechnung der Grundsicherung nach Hartz IV zur Verfügung.

Warum hat das Bundessozialministerium die Hartz IV-Sätze neu berechnet?

Das Bundesverfassungsgericht hat Regierung und Parlament aufgetragen, die sogenannten Regelbedarfe zum 1. Januar 2011 neu festzulegen. Diese müssten in einem transparenten und sachgerechten Verfahren berechnet werden.

 

Ferner hatte das Gericht gefordert, die Regelleistungen für Kinder künftig nicht mehr von der Geldleistung für die Erwachsenen abzuleiten, sondern kindgerechte Bedarfsermittlungen zugrunde zu legen. Dabei sollte ausdrücklich der Bildungsbedarf berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte der unterschiedliche Bedarf von jüngeren und älteren Kindern je nach Alter in einer differenzierten Untersuchung festgestellt werden.

Eine weitere Forderung des Bundesverfassungsgerichtes war die Schaffung von Härtefallregelungen. Diese Forderung ist wegen ihrer Dringlichkeit bereits umgesetzt worden.

Hat das Bundesverfassungsgericht höhere Regelsätze angemahnt? 

Die bisherige Höhe der Regelleistungen hatte das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht kritisiert. Die Festlegung des Leistungsumfangs ist Aufgabe des Gesetzgebers.

Wie kommt die Neuberechnung zustande?

Die Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 des Statistischen Bundesamtes mit ca. 230 Positionen bildet die Grundlage der Berechnungen. Nach Prüfung, welche Ausgaben Geringverdiener in Deutschland tätigen, wurden wenige Positionen neu hinzugefügt, z. B. Kosten für die Internet-Nutzung und die Praxisgebühr beim Arzt. Einiges wurde aus der Berechnung ausgeschlossen, z.B. Haushaltshilfen, Flugreisen, Tabak, Alkohol, Glücksspiel. Die Entscheidung, welche Positionen Aufnahme in die Berechung der Regelleistungen finden sollen und welche nicht, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich dem Gesetzgeber überlassen. Er muss diese Entscheidungen treffen und sie transparent und schlüssig begründen. Auf dieser Basis berechnet sich der Regelsatz für einen alleinerziehenden, alleinstehenden Erwachsenen wie folgt:

  •  Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke: 128,46 Euro

  •  Bekleidung und Schuhe: 30,40 Euro

  •  Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Haushaltsgegenstände: 27,41 Euro

  •  Gesundheitspflege: 15,55 Euro

  •  Verkehr: 22,78 Euro

  •  Nachrichtenübermittlung: 31,96 Euro

  •  Freizeit, Unterhaltung, Kultur: 39,96 Euro

  •  Bildung: 1,39 Euro

  •  Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen: 7,16 Euro

  •  Andere Waren und Dienstleistungen: 26,50 Euro

Summe:                                                                                 361, 81 Euro

Angepasst an Preis- und Lohnentwicklung ab 2008:     364,00 Euro

Wie werden die Regelsätze künftig angepasst?

In ca. drei Jahren wird die laufende Wirtschaftsrechnung beim Statistischen Bundesamt belastbar entwickelt und erprobt sein. Bis dahin werden die Regelleistungen jährlich mittels eines Mix aus Preis- (70 Prozent) und Lohnentwicklung (30 Prozent) fortgeschrieben. Die bisherige Kopplung an die Rente hatte das Bundesverfassungsgericht wegen des dort greifenden dämpfenden demografischen Faktors in der Rentenformel ausdrücklich gerügt.

Wie hoch sind die Leistungen in Zukunft?

Erwachsene erhalten künftig 364 Euro im Monat – fünf Euro mehr als bisher. Bei Paaren erhält jeder rund 90 Prozent – das sind 328 Euro. Nicht enthalten sind darin Kosten für Wohnung und Heizung. Die Regelsätze für Kinder sind erstmals gesondert ermittelt worden. Dabei wurden die kinderspezifischen Bedarfe besonders berücksichtigt. Nach diesen Berechnungen hätten die Sätze um bis zu 12 Euro sinken müssen. Familien mit Kindern genießen aber Vertrauensschutz. Der höhere Betrag wird mit zukünftigen Steigerungen verrechnet. Deshalb erhalten Kinder wie bisher folgende nach dem Alter gestaffelten Sätze:

  •  0 bis unter 6 Jahre: 215 Euro

  •  6 bis unter 14 Jahre: 251 Euro

  •  14 bis unter 18 Jahre: 287 Euro

Wie bisher können „Hartz IV“-Empfänger jedoch zusätzlich noch weitere Leistungen beantragen:

Wohnung/Heizung: Gezahlt werden Miete und Heizkosten (außer Warmwasser) für angemessenen Wohnraum. Richtwert: 45 Quadratmeter für Singles, 15 qm für jede weitere Person. In Zukunft sollen die Kommunen Mietpauschalen an Hartz IV-Empfänger zahlen können, die sich am örtlichen Mietpreis orientieren. Extraleistungen: Zusätzliches Geld gibt es für die Erstausstattung der Wohnung inklusive Haushaltsgeräte, für die Erstausstattung mit Bekleidung, bei Schwangerschaft und Geburt, für besondere Ernährung bei Krankheit, sowie Einmalleistungen (z.B. Makler, Umzug, Kaution). Durchschnittlich werden die Leistungen für Hartz IV-Empfänger auch in Zukunft für einen Haushalt mit einem Alleinerziehenden mit Kind bei 1163 Euro und für ein Paar mit zwei Kindern bei 1653 Euro liegen. Das kann in Einzelfällen mehr sein als der Nettoverdienst von Familien in vergleichbaren Gehaltsgruppen wie zum Beispiel in der Zeitarbeit, in Hotels und in der Gastronomie oder bei Gebäudereinigern. Für die CDU gilt der Grundsatz: Jemand, der arbeitet, muss mehr bekommen, als jemand, der nicht arbeitet.

Was enthält das Bildungspaket für die Kinder?

Kinder und Jugendliche bekommen ergänzend zu den Regelleistungen ein Bildungspaket, das aus vier Elementen besteht:

Das Schulbasispaket: Notwendige Anschaffungen wie Arbeitshefte, Schulhefte, Mappen, Stifte und weitere Schulmaterialien werden durch das Schulbasispaket finanziert. Es wird in zwei Stufen ausbezahlt: 70 Euro erhalten die Eltern zum Schuljahresbeginn und weitere 30 Euro zum Schulhalbjahr. Teil des Pakets ist auch ein Gutschein für die Teilnahme an eintägigen Schul- oder KiTa-Ausflügen. Dieses Schulstarterpaket erhalten nicht nur Kinder von Langzeitarbeitslosen, sondern auch alle die Familien, die den Kinderzuschlag erhalten.

Die Lernförderung: Mit dem Bildungspaket können Kinder, die nach Bescheinigung ihrer Lehrer Unterstützung benötigen, beim Jobcenter Lernförderung, also Nachhilfe, beantragen. Das Jobcenter bewilligt den Antrag der Eltern, wenn vor Ort keine (geeigneten) schulischen Angebote existieren und die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um das Lernziel zu erreichen. Das Jobcenter informiert die Eltern auch über entsprechende Angebote vor Ort.

Das warme Mittagessen in KiTas und Schulen: Mit dem Bildungspaket bekommen Eltern hilfebedürftiger Kinder einen Zuschuss zum Mittagessen in der Kita oder in der Schule, wenn der jeweilige Träger ein solches Essen anbietet. Dieser beträgt pro Tag durchschnittlich etwa zwei Euro.

Außerschulische Bildung, Kultur, Sport, Mitmachen: Mit dem Bildungspaket bekommen hilfebedürftige Kinder Gutscheine zur Verfügung, die sie zum Beispiel für Musikunterricht, für Sportangebote oder für die Teilnahme an Freizeiten einlösen können. Jedes Kind erhält zum Beispiel Zugang zu einem Verein in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, zu Ferienfreizeiten und außerschulischer Bildung mit einem Jahresbeitrag bis zu 120 Euro. Die Angebote orientieren sich an den Inhalten der Jugendarbeit des Kinder- und Jugendhilferechts. Die Vereine rechnen die Gutscheine dann mit dem Jobcenter ab.

Was kostet die „Hartz IV“-Reform?

Die Erhöhung der Hartz IV-Sätze um fünf Euro schlägt mit gut 290 Millionen Euro jährlich zu Buche. Es gilt die Faustformel 1 Euro zusätzlicher Hartz IV-Satz entspricht 58 Mio. Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Bildungspaket und das warme Mittagessen. Dafür sind zusätzliche Ausgaben von 620 Millionen Euro vorgesehen.

Welche Änderungen stehen weiterhin bei Hartz IV an?

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber ebenfalls mit Wirkung ab dem 1. Januar 2011 auferlegt, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen, die das weitere Zusammenwirken von Bundesagentur und Kommunen aus „einer Hand“ ermöglicht sowie für Kommunen, die die Durchführung der Aufgabe vollständig und eigenverantwortlich wahrnehmen wollen, eine solche Option verfassungsrechtlich abzusichern. Dies ist in Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen bereits gelungen. Die entsprechende Gesetzesänderung kann fristgemäß in Kraft treten. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP sieht weitere Maßnahmen für Hartz IV-Empfänger vor. So sollen z.B. die Hinzuverdienstgrenzen künftig so gestaltet werden, dass der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt besser als bisher gefördert wird. Eine entsprechende Neuregelung soll eine Arbeitsgruppe in den nächsten Wochen erarbeiten.

Wie sieht der weitere Zeitplan aus?

Das Kabinett will das Gesetz am 20. Oktober beraten, danach steht die Verabschiedung im Bundestag an. Der Bundesrat, der der Neuregelung zustimmen muss, soll am 17. Dezember entscheiden.

Was sagt die Bevölkerung zur Erhöhung der Regelsätze?

Nach einer repräsentativen Emnid-Umfrage für die Zeitung „Bild am Sonntag“ lehnen 56 Prozent der Deutschen eine Erhöhung der Regelsätze ab. 14 Prozent davon sind sogar der Meinung, die Sätze sollten gekürzt werden. 42 Prozent sagen, der Regelsatz solle bei 359 Euro bleiben. Für eine Erhöhung der Hartz IV-Sätze sprechen sich 36 Prozent aus. 75 Prozent der Befragten plädieren dafür, Ausgaben für Tabak und Alkohol aus der Rechnung zu streichen. 22 Prozent sind dagegen. 78 Prozent der Deutschen und 87 Prozent der Unionswähler begrüßen, dass Familien von Langzeitarbeitslosen künftig vermehrt Sachleistungen vom Staat erhalten sollen. Es ist das erklärte Ziel der Union, dass aus dem rot-grünen „Hartz IV“-Gesetz aus dem Jahre 2005 mit seinen „handwerklichen“ Fehlern ein hilfreiches Werkzeug zur Wahrung der Chancengerechtigkeit wird. Wir wollen Menschen zurück in den Arbeitsmarkt bringen, wir wollen jungen Menschen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen, und wir wollen nicht zuletzt Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien eine angemessene Unterstützung gewähren und damit die Chance auf eine bessere Zukunft sichern.

Inwieweit profitieren auch Niedrigverdiener-Familien von dem Bildungspaket?

Das Schulstarterpaket von jährlich 100 Euro pro Kind soll auch weiterhin für alle diejenigen Familien zur Verfügung stehen, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat hierzu erklärt: „Kinder im Kinderzuschlag sollen besser gestellt werden und nicht schlechter. Die Familien müssen sich keine Sorgen machen. Das heutige Schulbedarfspaket für die Kinder im Kinderzuschlag bleibt voll und ganz erhalten“. Anderslautende Meldungen sind also irreführend. Vielmehr prüfen das Bundesarbeits- und das Bundesfamilienministerium, welche Möglichkeiten es gibt, dass auch Kinder im Kinderzuschlag von den zusätzlichen neuen Leistungen des Bildungspaketes (wie z.B. Lernförderung) profitieren können.

 

Stand: September 2010

 

Quelle CDUnet


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