


Dienstag, den 21. September 2010 um 02:52 Uhr
Fragen und Antworten zum Energiekonzept der Bundesregierung
Welches sind die wesentlichen Punkte des Energiekonzeptes?
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Die Energieversorgung wird klimaschonend: bis zum Jahr 2020 wollen wir die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 reduzieren.
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Wir werden die Erneuerbaren Energien zu einer tragenden Säule künftiger Energievesorgung ausbauen: Bis zum Jahr 2030 soll ihr Anteil von heute ca. 16 auf 50 Prozent und bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent der Stromversorgung erhöht werden. Mit der Förderung neuer Speichertechnologien (wie Pumpspeichern, Druckluftspeichern oder Batterien) und einem zügigen Ausbau der Netzinfrastruktur schaffen wir die nötigen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig wollen wir Anreize für Innovationen und Kostensenkungen setzen, um die Preise für die Verbraucher erschwinglich halten.
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Wir setzen auf die Kernenergie als Brückentechnologie, bis sie durch Erneuerbare Energien vollständig ersetzt werden kann. Insgesamt wollen wir die Laufzeiten der Kernkraftwerke um durchschnittlich 12 Jahre verlängern: 8 Jahre für Kernkraftwerke, die vor dem Jahr 1980 gebaut wurden und 14 Jahre für jüngere Kraftwerke. Längere Laufzeiten wirken sich dämpfend auf die Strompreise aus und damit positiv auf Wachstum und Beschäftigung.
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Die Betreiber von Kernkraftwerken werden einen erheblichen Teil der durch die Laufzeitverlängerung erzielten zu Höhe von 2,3 Mrd. Euro pro Jahr und weiterer Sonderbeiträge für die Förderung Erneuerbarer Energien abführen.
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Die riesigen Effizienzpotentiale in privaten Haushalten und im öffentlichen Bereich wollen wir ausschöpfen: Bis 2020 wollen wir eine Verringerung des Wärmebedarfs um 20 Prozent erreichen und bis 2050 eine Reduzierung um 80 Prozent. Mit entsprechender Förderung und Anreizen wollen wir die Gebäudesanierung unterstützen.
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Der Verkehr soll klima- und umweltfreundlich werden: Bis zum Jahr 2020 wollen wir eine Million Elektroautos auf die Straßen bringen, fünf Millionen sollen es bis zum Jahr 2030 sein.
Warum sollen die Laufzeiten von Kernkraftwerken verlängert werden?
Wir benötigen eine sichere, umwelt- und klimafreundliche sowie eine bezahlbare Energieversorgung. Die Kernkraft dient als Brücke in einen völlig neuen Energiemix, bis die Erneuerbaren Energien wirtschaftlich und zuverlässig die Energieversorgung übernehmen können. Ohne die Kernenergie als Brückentechnologie müssten wir in hohem Maße Strom aus Kernkraftwerken mit häufig niedrigeren Sicherheitsstandards aus dem Ausland importieren und könnten die Preise kaum stabil halten. Mit der Kernenergie als Brückentechnologie können die anspruchsvollen Klimaschutzziele erreicht, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gewährleistet und Hunderttausende Arbeitsplätze gesichert werden.
Um wie viele Jahre soll die Laufzeit von Kernkraftwerken verlängert werden?
Insgesamt wollen wir die Laufzeiten der Kernkraftwerke staffeln: 8 Jahre Verlängerung für Kernkraftwerke, die vor dem Jahr 1980 gebaut wurden (7 Kraftwerke) und 14 Jahre für jün gere Kraftwerke (10 Kraftwerke). Die durchschnittliche Laufzeitverlängerung beträgt im Schnitt zwölf Jahre.
In welchem Umfang werden die durch die Laufzeitverlängerung entstehenden zusätzliche Gewinne bei den Energieversorgern abgeschöpft?
Bis zum Jahr 2016 sollen jährlich rund 2,3 Milliarden Euro mit der Kernbrennstoffsteuer eingenommen werden. Zusätzlich sollen die Energieunternehmen in den Jahren 2011 und 2012 jeweils 300 und in den vier Folgejahren jeweils 200 Millionen Euro in einen Fonds zahlen. Diese Mittel werden für den Ausbau erneuerbarer Energien verwendet.
Ab 2017 soll statt der Steuer nur noch der Fonds gespeist werden, in den neun Euro pro Megawattstunde Atomstrom abgeführt werden. Die Beiträge für diesen Fonds werden an die Preisentwicklung angepasst, so dass bei steigenden Energiepreisen auch eine höhere Abschöpfung erfolgt. Die Verlängerung der Laufzeiten eröffnet somit auch die Möglichkeit, die Finanzierung in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu verstärken.
Bleiben die Kernkraftwerke sicher, wenn ihre Laufzeit verlängert wird?
Sicherheit geht vor! Deutschland hat bereits heute die sichersten Kernkraftwerke der Welt. Dennoch sollen die Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke weiter erhöht werden. Die Regelungen über Sicherheitsanforderungen an die deutschen Kernkraftwerke werden im Rahmen einer 12. Atomgesetz-Novelle erweitert und auf technisch höchstem Niveau fort geschrieben. Die bisherigen gesetzlichen Pflichten bleiben vollständig unangetastet. Die geplanten höheren Sicherheitsanforderungen werden zwischen Bund, Ländern und Betreibern abgestimmt.
Im Gegensatz dazu hatte seinerzeit Rot-Grün auf erhöhte Sicherheitsanforderungen gegenüber dem geltenden Recht verzichtet – und dies, obwohl auch bei dem sogenannten Atomausstieg die Kernkraftwerke 20 Jahre länger laufen sollten.
Wie sieht es mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle aus?
Wir übernehmen auch Verantwortung für eine Entsorgung der Abfälle aus der Nutzung der Kernenergie und wollen diese nicht auf kommende Generationen verschieben. Die durch die Laufzeitverlängerung anfallenden zusätzlichen Mengen radioaktiver Abfälle haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Frage der Lagerung. Die durch die Laufzeitverlängerung anfallenden sonstigen, weniger gefährlichen Abfälle können im Endlager Konrad gelagert werden, das jetzt zügig errichtet und in Betrieb genommen wird. Für 90 Prozent der insgesamt anfallenden radioaktiven Abfälle ist dann ein sicheres Endlager vorhanden.
Die Erkundung des Salzstocks Gorleben als Endlager für radioaktive Abfälle wird wieder aufgenommen – und zwar ergebnisoffen in einem offenen, transparenten Verfahren. In einem mehrstufigen Verfahren sollen auf der Basis einer Sicherheitsanalyse, eines aktualisierten Endlagerungskonzeptes und eines internationalen Gutachtens unabhängiger Wissenschaftler die Eignung von Gorleben als Endlager geprüft werden. Parallel wird die wissenschaftliche Diskussion zu alternativen geologischen Formationen vorangetrieben.
Hat die Laufzeitverlängerung Auswirkungen auf Kommunen und Stadtwerke?
Es ist nicht zu erwarten, dass die Laufzeitverlängerung nachteilige Wirkungen auf Kommunen und Stadtwerke und den Wettbewerb auf dem Energiemarkt zur Folge hat.
Um ganz sicher zu gehen, dass es nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem Energiesektor kommt, soll das Bundeswirtschaftministerium in regelmäßigen Abständen ein Monitoing der Wettbewerbssituation vornehmen und im Falle einer Verschlechterung geeignete Maßnahmen vorschlagen.
Zudem genießen die für Stadtwerke besonders relevanten Kraftwärmekopplungsanlagen (KWK) einen Einspeisevorrang. Gleiches gilt im Bereich der Erneuerbaren Energien.
Wird der Strompreis günstiger durch die Laufzeitverlängerung?
Kernenergie ist kostengünstig. Deswegen ist mittel- und langfristig ein preisdämpfender Effekt von der Laufzeitverlängerung zu erwarten. Allerdings wirken sich insbesondere die Preise für fossile Brennstoffe stärker auf die Entwicklung des Strompreises aus, da der Anteil der Kernenergie nur bei 23 Prozent liegt.
Vor allem werden die geplante Verbesserung der Infrastruktur mit neuen Stromnetzen und Energiespeichern zu mehr Effizienz führen und damit den Stromverbrauch und die Stromkosten senken. Darüber hinaus führen auch Investitionen in die Gebäudesanierung mittel und langfristig zu teilweise deutlichen Einsparungen.
Wie ist die Einstellung der Bevölkerung zur Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke?
Nach einer Forsa-Umfrage vom 9./10- September 2010 hält eine Mehrheit der Bevölkerung von 51 Prozent eine weitere Nutzung der Kernenergie zur Energieerzeugung für richtig. 30 Prozent halten eine weitere Nutzung der Kernenergie trotz Bedenken für vertretbar. 14 Prozent lehnen jedwede Nutzung der Kernenergie strikt ab.
Wie wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert?
Beim Energiemix der Zukunft sollen die erneuerbaren Energien den Hauptanteil tragen – dies gilt für Strom, Wärme und Verkehr.
Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch 60 Prozent betragen, ihr Anteil an der Stromerzeugung auf 80 Prozent steigen.
Kurz- und mittelfristig bietet die Windenergie an Land das wirtschaftlichste Ausbaupotential. Dazu gehört insbesondere der Ersatz alter durch neue, effizientere Anlagen (Repowering). Große Potentiale liegen im Bereich der Windparks auf See (Offshore). Daher ist geplant, ein Sonderkreditprogramm "Offshore Windenergie" für die Einrichtung der zehn ersten Offshore-Windparks aufzulegen. Um den Windstrom von der Küste in die Ballungszentren zu bringen, soll der Ausbau der Leitungsnetze beschleunigt werden. Dafür wollen wir im nächsten Jahr ein Konzept „Zielnetz 2050“ vorlegen.
Darüber hinaus streben wir eine verbesserte Strategie zur energetischen Nutzung von Biomasse an. Biomasse ist gut geeignet, die ungleichmäßige Stromerzeugung aus Wind und Sonne auszugleichen.
Wie wird die Einsparung von Energie gefördert?
Den größten Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs leistet die Gebäudesanierung Ziel ist es, den Energiebedarf im Gebäudebereich bis 2050 um bis zu 80 Prozent zu senken und alle Gebäude in Deutschland zu "Nullenergiehäusern" zu machen.
Die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz durch Wärmedämmung und Erneuerung von Heizanlagen sollen in hohem Maße finanziell unterstützt werden: Das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm soll finanziell aufgestockt und die Sanierung künftig auch steuerlich gefördert werden.
Darüber hinaus ist ein kommunales Förderprogramm "Energetische Städtebausanierung" der Kreditanstalt für Wiederaufbau geplant.
Damit Verbraucher ungenutzte Energiesparreserven erkennen und Energiekosten einsparen können, wollen wir eine "Initiative Energieeffizienz" starten. Ein Effizienzfonds im Umfang von 500 Millionen Euro jährlich soll hierfür zur Verfügung stehen.
Was kostet der Aufbau einer klimafreundlichen Energieversorgung?
Es wird mit einem Investitionsvolumen in einer Größeonordnung von rund 20 Milliarden Euro jährlich gerechnet. Den Investitionskosten stehen allerdings auch erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile gegenüber: Sie vermindern die Energieimporte. Durch Einsparung können Energiekosten sinken.
Außerdem stärken Investitionen in Effizienz- und Umwelttechnologie die Exportchancen in einem wichtigen und wachsenden Zukunftsmarkt.
Klimafreundliche Mobilität – geht das?
Es ist unser Ziel, dass der Straßenverkehr auf lange Sicht unabhängig vom Öl wird – dies schont die Umwelt und den Geldbeutel gleichermaßen.
Daher sollen bis zum Jahr 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf unseren Straßen fahren, bis 2030 sollen es etwa fünf Millionen sein. Hierzu sollen besondere Anreize für den Kauf geschaffen werden wie etwa kostenloses Parken sowie die Benutzungsmöglichkeit von Busspuren. Wenn das Elektroauto erst serienreif ist, wird es auch für Alle erschwinglich.
CDU-Bundesgeschäftsstelle
Stand: 17. September 2010
Quelle: CDUnet