


Dienstag, den 07. September 2010 um 03:44 Uhr
- Für zukünftige Fälle wird die Möglichkeit, Sicherungsverwahrung nachträglich anzuordnen, erweitert und verschärft: Entscheidend ist, ob der Täter am Ende der Haftzeit noch als gefährlich einzuschätzen ist.
- Für verurteilte Straftäter, die nicht unter das neue Gesetz fallen, schaffen wir eine Regelung, die den rechtsstaatlichen Anforderungen gerecht wird. Als gefährlich eingeschätzte Täter sollen unter sicheren Bedingungen in geschlossenen Einrichtungen untergebracht werden. Davon erfasst sind auch die bisher Freigelassenen, soweit dies rechtlich möglich ist.
- Darüber hinaus wird die sogenannte Führungsaufsicht erweitert. Sie umfasst unter anderem Bewährungsauflagen sowie verschärfte Meldepflichten und kann künftig in mehr Fällen angeordnet und unbefristet verlängert werden. Zusätzlich zu den damit verbundenen Auflagen führen wir die „elektronische Fußfessel“ ein.
Für die CDU steht fest: Das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit hat Vorrang.
Wir bleiben der Garant für die Innere Sicherheit.
Quelle: CDUnet