


Dienstag, den 07. September 2010 um 03:20 Uhr
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in zwei Stufen. Die Regelungen, die dem Führerschein-Tourismus entgegen wirken sollen, sind zum 19. Januar 2009 in Kraft getreten. Das Bundesverkehrsministerium hat nun die weitere Umsetzung auf den Weg gebracht, die bis nächstes Jahr erfolgt sein muss. Der Bundesrat muss den Plänen noch zustimmen. Die ab 2013 gültigen EU-einheitlichen Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Normalerweise wird der neue EU-Führerschein jeweils zehn Jahre gültig sein. Deutschland hat aber eine Ausnahmeregelung ausgehandelt, die eine Gültigkeit von 15 Jahren vorsieht. Danach müssen die Inhaber einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren. Der Umtausch wird mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden. Für die Verlängerung ist nur ein neues Lichtbild erforderlich. Alle bis 2013 ausgestellten unbefristeten Führerscheine müssen spätestens bis zum Jahr 2033 umgetauscht werden. Neue Lkw- und Bus-Führerscheine werden dagegen in allen EU-Staaten auf fünf Jahre befristet. Bei der Verlängerung schreibt die Richtlinie anders als bei Pkw- und Motorradfahrern eine Gesundheitsuntersuchung zwingend vor.
Dann wird es innerhalb der EU nur noch ein Führerscheindokument geben. In den EUMitgliedstaaten sind mehr als 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig. Dies führt zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden und zur Fälschung von Dokumenten, die zuweilen Jahrzehnte alt sind. Mit dem regelmäßigen Austausch sind die Dokumente stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik. Zusätzlich wird ein immer relativ aktuelles Passbild dafür sorgen, dass die Erkennbarkeit des Führerscheininhabers verbessert wird.
Quelle: CDUnet